
dan-expo.de
Bodil
Uldall
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Übersetzungen hierunter die Übersetzung von Homepages
1.
Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma dan-expo.de, im Folgenden
Übersetzer genannt und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart
oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2)
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur
verbindlich,
wenn
er sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
2.
Umfang des Übersetzungsauftrags
Die
Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt.
Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1)
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen
der
Übersetzung
zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der
Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den
Druck
bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug
rechtzeitig
vor
Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und
Zahlen
sind
vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2)
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig
sind, stellt der
Auftraggeber
dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des
Auftraggebers,
Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3)
Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten
Lieferung von
Informationsmaterial
und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4)
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt
sicher, dass
eine
Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter
stellt er den
Übersetzer
frei.
4.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1)
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der
Auftraggeber hat zunächst
nur
Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2)
Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe
des
Mangels
geltend gemacht werden.
(3)
Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer
angemessenen
Frist
oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als
gescheitert
anzusehen,
so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten
die
Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die
Herabsetzung
der
Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt
als
gescheitert,
wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin
Mängel
aufweist.
5.
Haftung
(1)
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe
Fahrlässigkeit
einzustufen
sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei
E-Mail-
Versendung
oder durch Viren verursacht worden sind. Der Übersetzer trifft durch
Anti-Virus-
Software
hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich
im
Falle
der Verletzung von Hauptpflichten.
(2)
Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr. 5
(1) Satz 4
verursachten
Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche
Vereinbarung
eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3)
Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht
für Schäden
eines
Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4)
Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung
(§ 634a
BGB)
verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5)
Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die
gesetzliche
Verjährungsfrist
beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6.
Berufsgeheimnis
Der
Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren,
die ihm im
Zusammenhang
mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7.
Mitwirkung Dritter
(1)
Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder
fachkundige Dritte
heranzuziehen.
(2)
Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen,
dass sich diese
zur
Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8.
Vergütung
(1)
Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb
von 7 Tagen
nach
Rechnungsdatum.
(2)
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3)
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung
der tatsächlich
angefallenen
und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die
Mehrwertsteuer,
soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei
umfangreichen
Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann
mit
dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner
Arbeit von der
vorherigen
Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(4)
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene
und
übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze
des
Justizvergütungs-
und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1)
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.
Bis dahin hat
der
Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2)
Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10.
Rücktrittsrecht
Soweit
die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer die
Anfertigung
von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf
sein
möglicherweise
bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass der Übersetzer mit der
Übersetzungsarbeit
begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11.
Anwendbares Recht
(1)
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches
Recht.
(2)
Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Übersetzers oder der Sitz seiner
beruflichen Niederlassung.
(3)
Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.
(4)
Die Vertragssprache ist Deutsch.
12.
Salvatorische Klausel
Die
Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder
Unwirksamkeit
einzelner
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige
zu
ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe
kommt.
13.
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen
und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart
worden
sind.
Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.